Oetwil am See - Budget noch nicht rechtskräftig

Mitteilung der Gemeinde

An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 haben die Stimmberechtigten das Budget mit grosser Mehrheit angenommen. Aufgrund einer hängigen Stimmrechtsbeschwerde ist das Budget 2025 jedoch noch nicht rechtskräftig. Dies hat zur Folge, dass vorläufig nur Ausgaben getätigt werden, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind. Welche Aufgaben als unerlässlich gelten, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Behörden, das Personal sowie das Lehrpersonal sind instruiert, die Regelungen für das Notbudget für die Übergangszeit bis zum Zeitpunkt, in dem das Budget 2025 rechtskräftig ist, anzuwenden.